Informationen zum Hinweisgeberschutz
Gemäß gesetzlicher Vorgaben bieten wir die Möglichkeit, Meldungen von Verstößen unter der E-Mail Adresse der Meldestelle
hinweisgeber@miksch-partner.de
zu melden. Wir weisen Sie darauf hin, dass “Verstöße” generell rechtswidrig sein müssen, um gemäß Hinweisgeberschutzgesetz verfolgt zu werden.
Generell sind Meldungen durch die Annahmestelle vertraulich zu behandeln. Ausnahmen bilden vorsätzlich oder grob fahrlässige Falschmeldungen. Vertraulich zu behandeln sind auch die Personen, die Gegenstand der Meldung bzw. daran beteiligt sind.
Ihre Meldung geht an die Mitarbeitenden der Meldestelle. Dies sind Frau Beilharz, Herr Günthner und Frau Schmid. Sollte Ihre Meldung eine Person davon betreffen, können Sie die Meldung auch direkt an eine der anderen Personen senden bzw. diese persönlich informieren. Die Vertraulichkeit gilt selbstverständlich dann auch hier.
Sie erreichen die Annahmebeauftragten persönlich unter:
Katrin Beilharz: k.beilharz@miksch-partner.de
Sascha Günthner: sa.guenthner@miksch-partner.de
Annelie Schmid: a.schmid@miksch-partner.de
Meldungen sind auch anonym möglich (z.B. mit einer anonymen E-Mailadresse oder einem Schreiben, das an die Meldestelle “Hinweisgeber” oder an einen der Annahmebeauftragten in der Zentralverwaltung persönlich adressiert ist), Folgemaßnahmen und Rückmeldungen sind dann jedoch nur erschwert möglich.
Es besteht auch die Möglichkeit externe Meldestellen zu informieren (Bundesamt für Justiz nach § 19 Abs. 1, S. 1, BaFin nach § 21, Bundeskartellamt nach § 22, Abs. 1, S. 1, Heimaufsichtsbehörde beim jeweiligen Landratsamt).
Ihre Meldestelle